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Arbeitslos und schwanger: Informationsdefizite bei der Schwangerenberatung
Sicher ist nur die Unsicherheit
REUTLINGEN. Noch hat das Gesetz den Bundesrat nicht passiert. Noch ist die geplante Elterngeld-Kürzung für Hartz-IV-Empfänger also keineswegs verabschiedet. Doch dessen ungeachtet haben potenziell Betroffene - auch in Reutlingen - bereits Post von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Vorbehaltliche Schreiben sind's, die von Kritikern als vorauseilend gerügt werden. Ihr Inhalt: der Hinweis an Arbeitslosengeld-II-Bezieher, dass ihnen das Elterngeld ab 1. Januar 2011 als »sonstiges Einkommen« auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet wird.